Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmen Stuhr & Partner New Leadership-Academy (nachfolgend Veranstalter genannt), vertreten durch den Inhaber Jürgen Stuhr und Vertragspartnern gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer im Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Anderweitige Geschäftsbedingungen werden durch den Veranstalter nicht anerkannt.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem Veranstalter geschlossenen Verträge über die Durchführung eines Seminars.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Homepage des Veranstalters (www.stuhr-partner.de) abrufbar. Im Übrigen besteht die Möglichkeit der schriftlichen oder als E-Mail übermittelten Einsichtnahme auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners.
II. Anmeldung und Warteliste
- Die Präsentation und Bewerbung von Seminaren auf der Homepage des Veranstalters sowie anderen Werbekanälen stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
- Die Anmeldung zu einem angebotenen Seminar erfolgt grundsätzlich über die Homepage des Veranstalters: www.stuhr-partner.de
Hierfür erfolgt eine Registrierung des Vertragspartners unter Angabe des Namens des Vertragspartners, der Kontaktdaten sowie der Rechnungsanschrift des Vertragspartners. Darüber hinaus ist eine Anmeldung in Ausnahmefällen schriftlich, per E-Mail möglich. Vertragspartner ist der Rechnungsempfänger. Für jeden Vertragspartner bedarf es einer gesonderten Seminaranmeldung. - Durch die Betätigung des Buttons "Anmelden" und die anschließende Betätigung des Buttons "Zur Kasse" wird gegenüber dem Veranstalter das verbindliche Angebot über den Abschluss eines Dienstvertrages, mit dem Inhalt der Seminarbuchung des angegebenen Seminars, abgegeben. Erfolgt die Anmeldung in Schriftform, per E-Mail, ersetzt dieser Vorgang das verbindliche Vertragsangebot über die Homepage. Der Vertrag kommt zustande durch die seitens des Veranstalters als E-Mail erklärte Bestätigung der Buchung (Anmeldebestätigung) an die während des Berufungsprozess angegebene E-Mail-Adresse.
- Mit der Anmeldebestätigung erhält der Vertragspartner gleichzeitig die Rechnung über das Seminar. Erst wenn der gesamte Rechnungsbetrag bezüglich des gebuchten Seminars auf der angegebenen Bankverbindung des Veranstalters bei Fälligkeit eingegangen ist, ist der Vertragspartner berechtigt, an dem gebuchten Seminar teilzunehmen.
- Eine weitere Nachricht erhält der Vertragspartner im Anschluss an die Rechnung nicht. 7 Tage vor Beginn des gebuchten Seminars wird der Vertragspartner durch den Veranstalter an das gebuchte Seminar erinnert.
- Im Fall eines ausgebuchten Seminars erfolgt die Anmeldung ausschließlich für die Warteliste des angegebenen Seminars, ohne Zustandekommen eines Vertrages. Sollte ein Platz in dem angegebenen Seminar frei werden, wird der potenzielle Vertragspartner hierüber umgehend durch den Veranstalter informiert. Entscheidet er sich für die Teilnahme an dem angegebenen Seminar, muss er dies dem Veranstalter schriftlich mitteilen. Sodann kommt der Vertrag durch Einbuchung des Vertragspartners von Seiten des Veranstalters zustande.
III. Seminargebühren und Fälligkeit
- Die Rechnung für das gebuchte Seminar erhält der Vertragspartner im Anschluss an die Buchung (siehe oben) als PDF-Datei an die im Buchungsprozess angegebene E-Mail-Adresse. Es gelten die im Zeitpunkt der Anmeldung auf der Buchungsseite des ausgewählten Seminars angegebenen Netto-Preise. Im Rahmen der Rechnungsstellung erfolgt die Ausweisung der Seminargebühr als Bruttobetrag. Die Preise verstehen sich pro teilnehmende Vertragspartner.
- Im Falle, dass der Vertragspartner über eine Warteliste das Recht erworben hat, an einem Seminar teilzunehmen, ist die komplette Seminargebühr spätestens bis zum Beginn des Seminars zur Zahlung fällig.
- In der Seminargebühr sind die Teilnahme an dem gebuchten Seminar sowie die Unterlagen für das gebuchte Seminar inbegriffen. Hotelkosten bzw. Kosten für Übernachtung und Verpflegung sind in den Seminargebühren nicht enthalten. Sollten nur Teile eines Seminars besucht werden, können die versäumten Veranstaltungstage bzw. versäumten Teile des Seminars nicht nachgeholt werden.
- Die Seminargebühr wird 14 Tage nach Erhalt der Rechnung für das gebuchte Seminar (maßgeblich ist das Rechnungsdatum) fällig. Die Nichtteilnahme an dem gebuchten Seminar entbindet den Vertragspartner nicht von seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Veranstalter.
- Der Veranstalter ist berechtigt, aufgrund von Gesetzesänderungen oder Vorgaben von Behörden nach Vertragsschluss entsprechende Preisanpassungen vorzunehmen. Den Vertragspartner steht in diesem Fall ein außerordentliches Recht zur Kündigung des Vertrages zu. Die außerordentliche Kündigung ist schriftlich binnen 2 Wochen nach Mitteilung der Preisänderung gegenüber dem Veranstalter zu erklären.
- Dem Vertragspartner steht - soweit nicht schriftlich anders vereinbart - nur dann ein Anspruch auf Leistungserbringung zu, wenn die Seminargebühr in voller Höhe bei Fälligkeit gezahlt wurde. Im Falle der Nichtzahlung der Seminargebühren bei Fälligkeit ist der Veranstalter berechtigt, dem Vertragspartner die Teilnahme an dem Seminar zu verweigern.
IV. Veranstaltungsort und Hotelreservation
- Der Vertragspartner erhält nach der Anmeldung zu dem Seminar sämtliche Informationen zum Veranstaltungsort. Ebenso erhält der Veranstalter eine Übersicht über die am Veranstaltungsort buchbaren Hotel- und Tagesverpflegungspauschalen.
- In der Regel finden die Seminare in einem Hotel statt. Sollte der Vertragspartner nicht in dem Hotel, in welchem das Seminar stattfindet, übernachten, sind von ihm lediglich die Kosten für die Tagespauschalen für die Verpflegung zu begleichen. Diese beträgt Euro 85,00 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Seminartag.
- Die Umbuchung der Übernachtungen im Seminarhotel bzw. die Buchung von Hotelleistungen an sich sind vom Vertragspartner selbst vorzunehmen. Insofern kommen zwischen den Vertragspartner und dem jeweiligen Hotel direkt vertragliche Vereinbarungen zustande.
V. Rücktritt / Kündigung / Stornierung / Umbuchung
- Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, das gebuchte Seminar schriftlich gegenüber dem Veranstalter zu kündigen. Nach Beginn des Seminars ist die ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Unberührt hiervon bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
- Für den Fall, dass der Vertragspartner die Anmeldung bzw. Teilnahme an einem gebuchten Seminar storniert, behält sich der Veranstalter das Recht vor, folgende Storno- und Bearbeitungsgebühren nur zu berechnen:
- bei Stornierung bis 30 Tage vor Seminarbeginn: 25 % der kompletten Seminargebühr;
- bei Stornierung bis 14 Tage vor Seminarbeginn: 50 % der kompletten Seminargebühr;
- bei Stornierung bis 7 Tage vor Seminarbeginn: 75 % der kompletten Seminargebühr;
- bei einer Stornierung innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn verbleibt es bei der kompletten Seminargebühr. - Für den Vertragspartner besteht die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Der Ersatzteilnehmer hat die volle Seminargebühr zu bezahlen. In diesem Fall fallen zulasten des Vertragspartners, der storniert hat, keine Storno- und Bearbeitungsgebühren an.
- Insbesondere Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Zug- und Flugausfälle liegen im Risikobereich des Vertragspartners und entbinden nicht von der Zahlungspflicht des Vertragspartners.
- Der Vertragspartner hat einmalig die Möglichkeit der kostenfreien Umbuchung auf ein anderes, gleichwertiges oder höherwertiges Seminar innerhalb desselben Kalenderjahres.
VII. Änderungen des Seminarprogramms
- Der Veranstalter behält sich sowohl die geringfügige inhaltliche als auch organisatorische Änderungen vor und während eines Seminars vor, soweit hierdurch der wesentliche Charakter des Seminars unverändert bleibt und dies zum Nutzen des Seminars beiträgt.
- Der Veranstalter behält sich die Absage eines Seminars im Falle zu geringer Anmeldezahlen (siehe die Details zur Anmeldung) sowie aus wichtigem Grund, insbesondere bei Ausfall des Referenten, Hotelschließungen oder höherer Gewalt vor. Vertragspartner haben die Möglichkeit, auf ein gleichwertiges Ersatzseminar umzubuchen oder das Seminar zu stornieren. Im Fall der Stornierung erstattet der Veranstalter bereits gezahlte Seminargebühren zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens.
- Der Veranstalter behält sich für den Fall des Ausfalls des ursprünglichen Referenten vor, das Seminar durch einen anderen, gleich qualifizierten Referenten durchzuführen. Programmänderungen bleiben insoweit vorbehalten, als der wesentliche Charakter des Seminars unverändert bleibt. Der Wechsel des Referenten, die zumutbare Verlegung von Veranstaltungsorten sowie unwesentliche Änderungen des Ablaufs von Seminaren berechtigen nicht zur Preisminderung, Kündigung oder den Rücktritt vom Vertrag.
- Der Vertragspartner wird umgehend unter den im Berufungsprozess angegebenen Kontaktdaten über etwaige Änderungen des gebuchten Seminars informiert.
VIII. Haftung
Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Veranstalters, dessen gesetzlichen Vertretern oder der Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind.
IX. Datenschutz
Der Veranstalter weist auf die gesonderte Datenschutzerklärung hin.
X. Schlussbestimmungen
- Auf Verträge zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen oder unabdingbare Abkommen entgegenstehen.
- Die Vertragssprache ist Deutsch. Ebenso ist die komplette Korrespondenz zwischen dem Veranstalter und den Vertragspartner in deutscher Sprache zu führen.
- Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand der Geschäftssitz des Veranstalters. Der Veranstalter ist berechtigt, den Vertragspartner an dessen Wohnsitz oder den Sitz zu verklagen.
- Sollten einzelne Klauseln der Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder nichtig werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der Bestimmung treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
XI. Widerrufsbelehrung
Dem Vertragspartner, der Verbraucher ist, steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
- Widerrufsbelehrung:
Als Verbraucher haben Sie das Recht, die Erklärungen zum Abschluss eines Seminarvertrages ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Die Ausübung des Widerrufsrechts erfolgt durch eindeutige Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerruffrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden, an:
Stuhr & Partner
New Leadership-Academy
Geranienweg 21
75179 Pforzheim - Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie den Vertrag fristgerecht widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.